GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet15. Wahlperiode
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität (G-SIG: 15019493)
Inhalt: Ratifikation des am 30.09.2003 in Sofia unterzeichneten Abkommens: Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, dadurch Erhöhung der Inneren Sicherheit in den Vertragsstaaten. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Nebenschlagwörter: Organisierte Kriminalität/Zusa…
Quelle: DIP, Drucksache 591/04 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität (G-SIG: 15019493). DIP-Vorgang 97098, Drucksache 591/04, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/97098.
Verlauf
10 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen