GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet12. Wahlperiode
Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 12020408)
Inhalt: Ratifizierung des am 4.10.1991 in Oslo unterzeichneten, dem OECD- Musterabkommen entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens, mit dem das Abkommen vom 18.10.1958 abgelöst werden soll; wesentliche Änderungen: Anpassung der Kapitalertragsteuerbelastung von Dividenden an die Steuerreform 1990, Besteuerung von Gewi…
Quelle: DIP, Drucksache 746/92 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (G-SIG: 12020408). DIP-Vorgang 154513, Drucksache 746/92, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/154513.
Verlauf
11 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen