GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet9. Wahlperiode
Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 09020012)
Inhalt: Festlegung von Ansprechstellen, Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs von Personen und Sachen, Regelung von Schadensersatz und Haftung, Verzicht auf Kostenerstattung, Verstärkung des wissenschaftlich-technischen Informationsaustausches. Die Vertragsparteien werden grundsätzlich zu einem wechselseiti…
Quelle: DIP, Drucksache 572/80 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (G-SIG: 09020012). DIP-Vorgang 205247, Drucksache 572/80, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/205247.
Verlauf
10 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen