GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet8. Wahlperiode
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Vermeidung der Fälle von Staatenlosigkeit (G-SIG: 00020003)
Bezug: Ausführungsgesetz zu diesem Übereinkommen siehe B01 Inhalt: Einführung eines Anspruchs auf Erwerb der Staatsangehörigkeit für Staatenlose mit bestimmten Bindungen an einen Vertragsstaat, Beschneidung der Entziehungsmöglichkeiten der Staatsangehörigkeit durch Zulassung nur weniger und fest abgegrenzter Tatbestän…
Quelle: DIP, Drucksache 674/76 · Datenstand 26.07.2022
So zitieren Sie diese Seite
Deutscher Bundestag: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Vermeidung der Fälle von Staatenlosigkeit (G-SIG: 00020003). DIP-Vorgang 212310, Drucksache 674/76, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/212310.
Verlauf
10 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat4 Stationen