Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Strafverfolgung von nach Marokko abgeschobenen Asylbewerbern
Originaltext der Frage(n): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob abgeschobene marokkanische Asylbewerber, die in Deutschland straffällig geworden sind, nach der Ankunft in ihrem Heimatland für die in Deutschland begangenen Straftaten belangt werden?
Quelle: DIP, Drucksache 19/4420 · Datenstand 26.07.2022
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Deutscher Bundestag: Strafverfolgung von nach Marokko abgeschobenen Asylbewerbern. DIP-Vorgang 239582, Drucksache 19/4420, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/239582.
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