GesetzgebungInitiative: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENAbgelehnt19. Wahlperiode
Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren)
Stärkung der Mitgestaltung Jugendlicher an den europäischer Verhältnissen durch Absenkung des nur einfachgesetzlich festgelegten Mindestalters für das aktive Wahlrecht zum Europaparlament auf Vollendung des 16. Lebensjahres Änderung § 6 Europawahlgesetz Bezug: Siehe auch GESTA B067 und B068 sowie B116
Quelle: DIP, Drucksache 19/13514 · Datenstand 11.10.2024
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Deutscher Bundestag: Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren). DIP-Vorgang 253261, Drucksache 19/13514, Datenstand 11.10.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/253261.
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