Mündliche FrageBeantwortet19. Wahlperiode
Überprüfung von Ablehnungsbescheiden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. November 2020
Originaltext der Frage(n): Wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2020 (C-238/19) noch nicht rechtskräftige bzw. auch bereits rechtskräftig gewordene Ablehnungsbescheide nach Maßgabe der Urteilsgründe überprüfen und gegebenenfalls aufheben…
Quelle: DIP, Drucksache 19/24510 · Datenstand 13.01.2026
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Deutscher Bundestag: Überprüfung von Ablehnungsbescheiden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. November 2020. DIP-Vorgang 270396, Drucksache 19/24510, Datenstand 13.01.2026. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/270396.
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