GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet20. Wahlperiode
Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG)
Erweiterung des Handlungsfreiraums der SPRIND: Übertragung der Befugnis zur Wahrnehmung von Förderaufgaben auf dem Gebiet der Sprunginnovationen im eigenem Namen, Vereinfachung der Anwendung der Finanzierungsinstrumente, flexiblere Verwendung der Haushaltsmittel, Einschränkung des Besserstellungsverbotes, Unternehmens…
Quelle: DIP, Drucksache 370/23 · Datenstand 07.03.2024
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Deutscher Bundestag: Gesetz über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz - SPRINDFG). DIP-Vorgang 302755, Drucksache 370/23, Datenstand 07.03.2024. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/302755.
Verlauf
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