Mündliche FrageBeantwortet18. Wahlperiode
Einziehung der Vergütung für die Kabelweitersendung gemäß § 20b Urheberrechtsgesetz
Originaltext der Frage(n): Welche Ansicht hat die Bundesregierung zur weiteren Aufrechterhaltung und Verhältnismäßigkeit der Einziehung einer „angemessenen“ Vergütung für die Kabelweitersendung bei als „Sendeunternehmen“ geltenden Antennengemeinschaften durch Verwertungsgesellschaften, wie die…
Quelle: DIP, Drucksache 18/1293 · Datenstand 20.12.2023
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Deutscher Bundestag: Einziehung der Vergütung für die Kabelweitersendung gemäß § 20b Urheberrechtsgesetz. DIP-Vorgang 59800, Drucksache 18/1293, Datenstand 20.12.2023. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/59800.
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