GesetzgebungInitiative: BundesregierungVerkündet15. Wahlperiode
Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG) (G-SIG: 15019219)
Europäische Impulse: Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (ABl. EG Nr. L 149, 02.06.2001, S. 1) Inhalt: Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung von Betrug und Fälschu…
Quelle: DIP, Drucksache 564/03 · Datenstand 26.07.2022
So zitieren Sie diese Seite
Deutscher Bundestag: Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG) (G-SIG: 15019219). DIP-Vorgang 91159, Drucksache 564/03, Datenstand 26.07.2022. In: Bundespuls. https://bundespuls.de/vorgang/91159.
Verlauf
12 Stationen- 1 · Einbringung2 Stationen
- 2 · Bundesrat5 Stationen